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Vorsorge

Vorsorge zu treffen, verschafft das gute Gefühl, alles geregelt zu haben.

Während früher der Tod als fester Lebensbestandteil angesehen wurde, wird er heute zunehmend verdrängt. Niemand denkt gern an den Tod seiner Angehörigen oder gar an den eigenen. Aber gerade im Sinne der Familie ist es ratsam, sich frühzeitig Gedanken darüber zu machen, welche Maßnahmen im Todesfall zu treffen sind.

In einem Bestattungsvorsorgevertrag lassen sich rechtsverbindlich Wünsche für die Gestaltung der Bestattung niederschreiben. Angaben über die Art und Weise sowie die Form der Beisetzung sind feste Bestandteile des Vertrages. Die Absicherung der anfallenden Kosten kann über die Einrichtung eines speziellen Bankkontos geschehen.

Gerne helfen wir Ihnen dabei, Ihre individuellen Wünsche für die Gestaltung Ihrer Bestattung in einem Bestattungsvorsorgevertrag zu formulieren.
Während früher alle gesetzlich Krankenversicherten Anspruch auf Sterbegeld hatten, ist das Sterbegeld ab dem 1. 1. 2004 ersatzlos gestrichen worden. Durch den Wegfall des Sterbegeldes bei gleichzeitig steigenden kommunalen Gebühren und stagnierenden Erwerbs- und Renteneinkommen, werden die Bestattungskosten für die Hinterbliebenen oft zu einer nicht zu unterschätzenden Belastung.

Um die Hinterbliebenen zu entlasten ist es sinnvoll, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Sie hilft vermeiden, dass man bei der Deckung der Beisetzungskosten auf Ersparnisse oder die Hinterbliebenenversorgung zurückgreifen muss.

Auch für ältere Personen lassen sich zu relativ günstigen Konditionen entsprechende eigenverantwortliche Absicherungen realisieren. Wir unterbreiten Ihnen gern ein individuell abgestimmtes Angebot. Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an.

Mit unserem Versicherungspartner können wir Ihnen und Ihrer Familie eine gesicherte Vorsorge bieten.

Testament

In jedem Fall ist es sinnvoll, ein Testament zu erstellen. So gehen Sie sicher, dass im Notfall alles nach Ihren Wünschen geschieht.

Das eigenhändige Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ehepaare können auch ein gemeinschaftliches Testament verfassen. In diesem Fall müssen beide das von einem Ehepartner handschriftlich erstellte Testament unterschreiben.

Achten Sie darauf, dass Unterschriften immer mit vollem Vor- und Zunamen geleistet werden. So vermeiden Sie Personenmissverständnisse. Außerdem müssen Sie unbedingt den Ort und das Datum der Niederschrift festhalten. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass Ihr Testament auch in Kraft tritt, so geben Sie es beim Amtsgericht oder einem Notar in amtliche Verwahrung.

Grundsätzlich können Sie in Ihrem Testament frei bestimmen, wer wie und unter welchen Bedingungen was erben soll. Nur auf den Pflichtanteil haben Sie keinen Einfluss.

Ein einmal erstelltes Testament können Sie jederzeit widerrufen. Dazu vernichten Sie das Testament oder machen einen handschriftlichen Vermerk „ungültig“. Ein neues Testament setzt automatisch ein vorhergehendes außer Kraft.